AGB

Nutzungsbedingungen für AdCanva-Services

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen der Finest Marketing Tools UG (haftungsbeschränkt), Finkenweg 4, 90614 Ammerndorf (im Folgenden: „ADCANVA“ oder „Auftragnehmer“) mit ihren Unternehmer-Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über die Bereitstellung von Software als Online-Service zum Zugriff über Internet (Software as a Service).

1.2 Die nachfolgenden Regelungen von ADCANVA gelten ausschließlich. Entgegenste-hende Geschäftsbedingungen der Kunden, sonstiger Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn ADCANVA ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden wird seitens ADCANVA widersprochen.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand der Online-Services sind die über das Internet zum Abruf bereitgestell-ten Funktionen, Daten und Inhalte. Soweit nicht anders vereinbart, ist Vertragsge-genstand die zeitlich befristete entgeltliche Gestattung der Nutzung der Leistungen im Wege des Fernzugriffs sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten durch den Kunden auf Servern, die im Auftrag von ADCANVA betrieben werden.

2.2 Die Anbindung des Kunden an das Internet oder die Datenleitung zum Abruf der von ADCANVA bereitgestellten Funktionen oder Daten ist nicht Vertragsgegenstand.

2.3 ADCANVA hält ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbei-tungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen („Server“) den jeweiligen Service in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit. Dies umfasst die techni-sche Nutzbarkeit am Übergabe-Punkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Ver-wendung geeigneter Zugriffssoftware über eine Internet- oder Telekommunikations-verbindung. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

2.4 Der jeweilige Service wird mit dem Leistungs- und Funktionsumfang angeboten, wie er sich aus dem zugrundeliegenden Angebot unter Bezugnahme auf die zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Funktionsbeschreibungen ergibt. ADCANVA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die als Service bereitgestellte Soft-ware andere Funktionen enthält oder für vom Auftraggeber vorgesehene, andere Zwecke geeignet ist.

2.5 Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine wesentliche Änderung von vertraglich zugesicherten Funktionalitäten oder Be-schränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird ADCANVA dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Ände-rung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ände-rungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. ADCANVA wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfol-gen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit auf-merksam machen.

2.6 ADCANVA hält auf dem Server ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden erzeugten bzw. die zur Nutzung der Services er-forderlichen Daten (nachfolgend: „Anwendungsdaten“) Speicherplatz in dem ver-tragsgemäßen Umfang bereit.

2.7 ADCANVA stellt im Rahmen des jeweiligen Leistungsangebots Schnittstellen zu Da-tenbanken und Systemen von Drittanbietern zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um digitale Verbindungen, über die Daten, Inhalte und Leistungen automatisiert abge-rufen und in die von ADCANVA bereitgestellten Funktionen und Dienste eingebunden werden können.

2.8 ADCANVA schuldet bei der Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittsystemen ledig-lich die Möglichkeit zum Zugriff, Abruf und Austausch von Daten und Inhalten am Übergabepunkt. ADCANVA schuldet weder die Daten und Inhalte selbst, die zum Zugriff, Abruf und Austausch über die Schnittstellen übermittelt werden, noch deren Überprüfung auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Für Schäden oder sonsti-ge finanzielle Nachteile, die der Kunde infolge der Fehlerhaftigkeit von Daten und In-halten erleidet, haftet ADCANVA nicht, es sei denn, dass diese auf Ursachen zu-rückzuführen sind, die ADCANVA zu vertreten hat.

3 Verfügbarkeit, Übergabepunkt und Mindestsystemvoraussetzungen

3.1 Soweit nicht zwischen den Parteien anders vereinbart, gewährleistet ADCANVA eine Verfügbarkeit der als Service bereitgestellten Software von 98% im Monatsmittel. Un-ter Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit der als Service bereitgestellten Soft-ware und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum vertragsgemäßen Ge-brauch durch den Auftraggeber zu verstehen. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit zählen Ausfälle sowie Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit aufgrund regulärer War-tungsarbeiten, die täglich zwischen 22:00 und 06:00 Uhr liegen.

3.2 Mit der Bereitstellung der vertragsgemäßen Leistungen am Router-Ausgang des Rechenzentrums von ADCANVA oder des von ADCANVA für die als Service bereit-gestellte Software angemieteten Ressourcen (Übergabepunkt) geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

3.3 Der Zugriff des Auftraggebers auf als Service bereitgestellte Software erfolgt über eine Internetverbindung zum Übergabepunkt. Diese ist nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber beschafft sich diese selbständig auf eigenes Risiko.

3.4 Für eine uneingeschränkte Nutzbarkeit der Funktionen ist eine Internetanbindung der betreffenden Zugriffseinheit mit einer Übertragungsrate von mindestens DSL 16.000 MBit/s als Systemvoraussetzung erforderlich.

4 Einräumung von Nutzungsrechten

4.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit be-schränktes Nutzungsrecht zur Nutzung auf dem Server von ADCANVA. Der Kunde darf die Anwendung nur für eigene geschäftliche Tätigkeit nutzen. Darüber hinaus ist dem Kunden nicht gestattet, Dritten die Nutzung der Services zu gestatten.

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an den Services vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern ADCANVA sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseiti-gung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseiti-gung außer Stande ist.

4.3 Sofern ADCANVA während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen bereitstellt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

5 Nutzungsrecht an verfügbaren Inhalten

5.1 Die Nutzung von verfügbaren Daten und Inhalten, die nicht vom Nutzer generiert wurden, ist nur insoweit erlaubt, soweit durch eine entsprechende Funktionalität die Möglichkeit zur Nutzung eingeräumt worden ist. Diese dürfen ausschließlich für ei-gene geschäftliche Zwecke des Kunden online abgerufen und angezeigt werden. Dem Kunden ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

5.2 Der Kunde ist zum Herunterladen und Ausdrucken von Inhalten nur insoweit berech-tigt, soweit eine entsprechende Funktionalität zur Verfügung steht. Der Kunde erhält an ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten jeweils ein zeit-lich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu un-mittelbar eigenen Zwecken.

5.3 Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Recht-einhaber.

6 Datenhaltung von Kunden-Anwendungsdaten, Herausgabe, Datenbanken

6.1 ADCANVA hält die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten und alle sonstigen gespeicherten Daten des Kunden (Anwendungsdaten) während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ge-speichert und verfügbar.

6.2 ADCANVA stellt die Anwendungsdaten des Kunden auf dessen Wunsch auf einem üblichen Datenträger in einem gängigen Datenformat oder im Wege der Datenfern-übertragung zur Übernahme gegen Erstattung der erforderlichen und nachgewiese-nen Kosten zur Übernahme bereit.

6.3 Sofern und soweit durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten auf dem Server von ADCANVA eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Daten-bankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke. Nach ermöglichter Datensicherung und vorheriger Mitteilung in Textform, mit der der Kun-de zum Download der Datensicherung binnen drei Wochen aufgefordert wird, ist ADCANVA zum Löschen der Datenbanken berechtigt.

7 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm bereitgestellten Nutzungs- und Zugangsdaten ge-heim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an andere Nutzer oder Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch der Nutzungs- und Zugangsdaten und eine unbefugte Nutzung der Onli-ne-Services zu verhindern.

7.2 Der Kunde wird ADCANVA unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt ge-worden sein könnten oder ihm Erkenntnisse vorliegen, dass über die von ihm eröff-nete Internet- oder Telekommunikationsverbindung unbefugter Zugriff auf die Online-Services stattgefunden hat.

7.3 Der Kunde stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Internet- und Telekommuni-kationsverbindung, Daten weder aus dem System abgerufen werden, noch in das System von ADCANVA übertragen werden, soweit dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht oder hierdurch die Sicherheit und Integrität des Systems von ADCANVA oder der dort gespeicherten Daten gefährdet. Der Kunde wird hierzu ge-eignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, insbesondere Vi-renschutzprogramme einsetzen.

7.4 Der Kunde stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Internet- oder Telekommu-nikationsverbindung an ADCANVA übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über hinreichende Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

7.5 Der Kunde stellt sicher, dass die unter Nutzung der ADCANVA zur Verfügung ge-stellten Funktionen erzeugten Anwendungsdaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend gesichert werden, um bei Verlust von Daten diese wiederher-stellen zu können.

8 Verbotene Aktivitäten

8.1 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Services sind jegliche Aktivitäten untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder ge-gen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Soweit die Online-Services ge-nutzt werden, um Inhalte zu veröffentlichen, sind folgende Handlungen untersagt:

8.1.1 das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;

8.1.2 die Verwendung von Inhalten, durch die Dritte beleidigt oder verleumdet werden;

8.1.3 die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;

8.1.4 die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;

8.1.5 die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;

8.1.6 die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamie-render Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswid-rige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);

8.1.7 die Belästigung Dritter z. B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren entgegen der Reaktion des Empfängers;

8.1.8 die Aufforderung an Dritte, Kennwörtern preiszugeben oder personenbezogene Da-ten für rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke herauszugeben;

8.1.9 die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf dem Portal verfügbaren Inhalten, soweit Ihnen dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf dem Portal ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird;

8.1.10 Handlungen, die geeignet sind, den reibungslosen Betrieb der Online-Services Por-tals zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von ADCANVA übermäßig zu be-lasten.

9 Überwachung, Sperrung, Löschung

9.1 Ergeben sich für ADCANVA konkrete Hinweise darauf, dass im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Services rechtswidrige und/oder strafbare Handlungen statt-finden oder stattgefunden haben, ist ADCANVA berechtigt, Aktivitäten zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

9.2 Verletzt der Kunde die Regelungen in Ziffer 7.1, 7.3, 7.4 und/oder 8 kann ADCANVA den Zugriff des Kunden auf die Online-Services oder Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

9.3 Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Ziffer 8, ist ADCANVA berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen.

10 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsausschluss

10.1 Die Höhe der Vergütung richtete sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preislis-te von ADCANVA bezogen auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum.

10.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird die jeweils vereinbarte Vergütung fällig mit Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen, jedoch nicht vor deren Be-reitstellung im Netz und Information des Kunden über die Bereitstellung.

10.3 Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Skonto wird nur gewährt, soweit dies durch ADCANVA schriftlich zugesichert worden ist

10.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteu-er.

10.5 Bei Bereitstellung zum Abruf über ein Netz trägt ADCANVA die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.

10.6 Bei Zahlungsverzug ist ADCANVA berechtigt, dem Kunden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu be-rechnen. Im Falle einer Rücklastschrift fallen zusätzliche Kosten für den erneuten Einzug an. Neben den bankseitigen Gebühren werden fünfzehn (15) Euro Bearbei-tungsgebühr je Rücklastschrift berechnet.

11 Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen, Kündigung

11.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Dauerschuldverhältnisse mit einer Mindest-vertragslaufzeit von vierundzwangzig (24) Monaten abgeschlossen. Die Vertrags-laufzeit verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von weiteren zwölf (12) Monaten, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

11.2 Während der Vertragslaufzeit ist das Recht zur Kündigung für beide Seiten ausge-schlossen.

11.3 Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

12 Geheimhaltung und Datenschutz

12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsge-heimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

12.2 Der Kunde wird Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugäng-lich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von ADCANVA an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur entspre-chenden Geheimhaltung verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.

12.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der ande-ren Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertrags-partner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertrags-partners, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung o-der gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und un-terstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.

12.4 ADCANVA hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. ADCANVA stellt si-cher, dass Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten. Einzelheiten sind in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO) geregelt. Für den Fall, dass eine gesonderte Vereinbarung nicht besteht, finden die allgemeinen Vertragsbedin-gungen von ADCANVA über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag Anwendung. Diese können über die Internetseite von ADCANVA eingesehen und abgerufen werden.

13 Haftung

13.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet ADCANVA Scha-densersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen:

13.1.1 bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die ADCAN-VA eine Garantie übernommen hat;

13.1.2 bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;

13.1.3 in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorherseh-baren Schadens;

13.1.4 darüber hinaus, soweit ADCANVA gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versi-cherungszahlung.

13.2 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 13.1 gelten nicht bei der Haftung für Perso-nenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.3 ADCANVA bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

14 Verletzung von Rechten Dritter

14.1 ADCANVA trägt dafür Sorge, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die ver-tragsgemäße Nutzung der an den Kunden gelieferten Materialien einschränken oder ausschließen. Für den Fall, dass Dritte Ansprüche unter Berufung auf die Verletzung von Rechten geltend machen, so gilt Folgendes, es sei denn, ADCANVA trifft an der geltend gemachten Schutzrechtsverletzung kein Verschulden:

14.1.1 Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten durch die von ADCANVA erstell-ten Materialien gegen den Kunden geltend, wird der Kunde ADCANVA hierüber un-verzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. Der Kunde wird ADCANVA soweit wie mög-lich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen und hierzu alle erforderli-chen Ermächtigungen für gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen erteilen. Der Kunde wird Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von ADCANVA anerkennen und ADCANVA bei der Abwehr der geltend gemachten An-sprüche in zumutbarem Umfang unterstützen.

14.1.2 Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann ADCANVA nach seiner Wahl entweder dem Kunden eine Nutzungsmöglichkeit an den betroffenen Materialien verschaffen oder die betroffenen schutzrechtsverletzenden Materialien ohne bzw. nur mit für den Kun-den zumutbaren Auswirkungen so ändern oder ersetzen, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden.

14.1.3 ADCANVA wird den Kunden von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit einer behaupteten oder festgestellten Schutzrechtsverletzung entstehen, freistellen. Im Fall einer zu Unrecht erfolgten Rechtsverfolgung wird der Kunde die ihm eventuell zustehenden Regressansprüche gegen den Dritten an ADCANVA abtreten.

14.1.4 Soweit der Kunden die von ADCANVA unter Geltung dieser Vertragsbedingungen gelieferten Materialien selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die vor-stehenden Ansprüche, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die von ihm oder ei-nem Dritten vorgenommenen Änderungen keine Verletzung von Schutzrechten Drit-ter verursacht haben.

14.1.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässig-keit, Verletzung des Körpers, der Gesundheit, des Lebens oder einer Kardinalpflicht.

15 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung der Vertragsgegenstände bzw. deren Bereitstellung und Benach-richtigung des Kunden hiervon; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber ADCANVA, soweit sich aus den besonderen Bestimmungen nichts anderes ergibt.

16 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und ADCANVA findet aus-schließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausgeschlossen.

16.2 Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz von ADCANVA. ADCANVA ist berechtigt, nach eigener Wahl eigene Ansprüche an dem Gerichtsstand eines Kun-den geltend zu machen. Ist der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten die gesetzlichen Regelungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand.

17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden allgemeinen und besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragsparteien werden sich auf eine Ersatzregelung verständigen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Regelungen.